Durch partizipative Prozesse zur neuen Benutzungsordnung

von Anja Steinke

Abbildung 1: Benutzungsordnung (Quelle: Illustration erstellt mit Photoleap und bearbeitet von Anja Steinke)

Die musikwissenschaftliche Institutsbibliothek der Universität zu Köln gehört zu den knapp 150 dezentralen Bibliotheken des Kölner Universitätsumfeldes. Als kleine Präsenzbibliothek mit weitläufigem Bestand und kleiner Personalausstattung sind die Aufgaben bis heute eher bestands- and nutzerorientiert.

In Folge der Ereignisse rund um COVID-19 wurde das Konzept der “Präsenzbibliothek” in ein neues Licht gestellt und Arbeitsprozesse überarbeitet. So wurde die vorherige „Sonderausleihe“ langsam zum neuen Standard, möglich gemacht durch Barcode-Sticker und neues Bibliotheksmanagementsystem. Aber auch der Zutritt zum Magazin, der eigentlich nicht gestattet war, wurde Bibliotheksnutzer*innen – nach einer kleinen persönlichen Einweisung – meist im Rahmen von Abschlussarbeiten gewährt. Informationen zu diesen Neuerungen gab es während der Pandemie auf der Website, jedoch meldeten sich die meisten Benutzer*innen sowieso per Mail oder Telefon. 2022 stieg mit steigendem Präsenzbetrieb der Wunsch nach konkreten, für alle zugänglichen Informationen über die Benutzung. Es war schließlich nicht mehr möglich, mit allen Nutzer*innen Individualabsprachen zu treffen.

Dies führte zu immer neuen „Benutzungszetteln“ – ausgehangen in der Bibliothek zwar für alle sichtbar – jedoch auch unscheinbar und kurz gefasst. Im Rahmen des Semesterprojektes sollte dann endlich Raum gefunden werden eine neue, ordentliche Benutzungsordnung zu erstellen. Diese sollte alle Regelungen der letzten Jahre enthalten. Doch sollte dies eine Bibliothek nicht nutzen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch mal in die Zukunft schauen? Wie soll die Benutzung zukünftig aussehen? Und wer sollte eigentlich einbezogen werden in einer solche Neubearbeitung?

Es sollten also bei der Neubearbeitung einer Benutzungsordnung auch möglichst viele Ansichten und Ideen – gerne auch Kritik – in Betracht gezogen werden. Neben internen Gesprächen mit Bibliotheks- und Institutsmitarbeiter*innen sollte dabei vor allem die Meinung der Bibliotheksnutzer*innen betrachtet werden.

So wurde im Rahmen der Neubearbeitung der Benutzungsordnung vom 17. Mai 2023 bis 02. Juli 2023 eine Umfrage unter den Nutzer*innen durchgeführt. Vorherige Fragen und Punkte wurden zuerst intern im Team der Bibliothek gesammelt, kamen auch in Gesprächen mit den Mitarbeiter*innen des Instituts zustande. Gerade die studentischen Hilfskräfte konnten, in ihrer Doppelposition als Mitarbeiter*innen und Studierende, hilfreiche Informationen beisteuern.

Über die Seite Lamapoll.de erstellt, und damit von jedem Gerät abrufbar, konnte die Online-Umfrage – der Nutzergröße der musikwissenschaftlichen Institutsbibliothek recht entsprechend – 21 Teilnehmer*innen gewinnen. Es wurden sowohl Fragen zur aktuellen Bibliotheksnutzung, der aktuellen Zufriedenheit, aber auch Fragen und Überlegungen zu Verbesserungen und Neuerungen gestellt. Auch Raum für freies Feedback sollte die Benutzer*innen anregen sich einzubringen.

Die wichtigsten Punkte für die Bearbeitung waren dabei folgende: Öffnungszeiten, Ausleihe und Magazinbenutzung. So bestätigte die Umfrage den Wunsch nach einer Öffnung am Freitag – diese wird ab dem Wintersemester 2023 getestet. Zudem wurde die Erweiterung der Ausleihe von einer Wochenendausleihe zu einer Wochenausleihe von der Mehrzahl befürwortet. Auch die Benutzung des Magazins zu Recherchezwecken am Regal wurde von den meisten gewünscht.

Bestätigt durch die Ergebnisse der Umfrage wurde dann eine neue Benutzungsordnung erstellt. Die neue Ordnung nimmt dabei Bezug auf die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken der Universität zu Köln (Amtliche Mitteilungen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln 60/2006)  und wurde mit eigenen Passagen für die musikwissenschaftliche Bibliothek angepasst. Eine wöchentliche Ausleihe unabhängig vom Starttag, sowie die Nutzung des Magazins unter gewissen Bedingungen wurden dabei unter anderem eingearbeitet. Hierfür wurden auch einige Zusatzarbeiten geleistet. Beispielsweise kann bei einer höheren Anzahl von Benutzer*innen, die das Magazin benutzen wollen, die Einweisung in die Magazinbenutzung durch ein extra erstelltes E-Learning erfolgen. Drei Videos und ein simpler Abschlusstest ersetzen damit die persönliche Einweisung durch das Bibliothekspersonal. Konzept und Erstellung erfolgten parallel im Seminar bei Frau Prof. Dr. Inka Tappenbeck.

Nach einer letzten Diskussion im September 2023 und einer Prüfung durch das Justitiariat wird die neue Benutzungsordnung zum kommenden Wintersemester, also im Oktober 2023 in Kraft treten.

 

Projektzeitraum: April 2023 – September 2023
Projektbetreuer*in: Prof. Dr. Katja Bartlakowski

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert